Entscheidungen  Oberlandesgerichte  OLG Dresden  2017 

OLG Dresden, Beschluss vom 24.10.2017, 4 U 1173 / 17

Leitsatz (amtlich):

1. Das Pflegepersonal in einer psychiatrischen Einrichtung hat nur in den Grenzen des Erforderlichen und Zumutbaren die Pflicht, von einem Patienten Gefahren abzuwenden, die diesem aufgrund seiner Krankheit drohen.

2. Eine lückenlose Überwachung ist auch dann nicht geschuldet, wenn der Patient aufgrund einer schizoiden Störung im geschlossenen Wohnbereich der Einrichtung untergebracht ist.

Zitierung:
OLG Dresden, 24.10.2017, 4 U 1173 / 17
Bundesland:
Sachsen
Fundstellen:
BtPrax 2018, S. 38
FamRZ 2018, S. 525
PflR 2018, S. 183