Entscheidungen  Bundesspruchkörper  BGH  2017 

BGH, Beschluss vom 18.10.2017, XII ZB 195 / 17

Leitsatz (amtlich):

1. Mit der Einführung von § 62 Abs. 3 FamFG ist der Verfahrenspfleger des Betreuten auch in einem bereits vor der Gesetzesänderung anhängigen Rechtsmittelverfahren befugt, nach Erledigung der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache die Feststellung zu beantragen, dass die Entscheidung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.

2. Die Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme darf nur dann erteilt werden, wenn der Tatrichter vom Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen überzeugt ist. Diese Überzeugung lässt sich nicht durch dem Betroffenen vermeintlich günstige Annahmen ersetzen.

Zitierung:
BGH, 18.10.2017, XII ZB 195 / 17
Bundesland:
- ohne Zuordung -
Fundstellen:
BtPrax 2018, S. 42
ErbR 2018, S. 111
FamRZ 2018, S. 121
FuR 2018, S.103
NJW-RR 2018, S. 1
MDR 2018, S. 33
Rpfleger 2018, S. 140
RuP 2018, S. 34