KG Berlin, Beschluss vom 03.01.2018, 18 WF 204 / 17
Leitsatz (amtlich):
Ein Rechtspfleger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er, ohne zuvor die Partei angehört zu haben, einen Antrag der Partei der Staatsanwaltschaft übergibt zwecks Prüfung eines möglichen Betrugsversuchs.