Entscheidungen  Landgerichte  LG Hamburg  2018 

LG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2018, 301 T 28 / 18

Leitsatz (redaktionell):

Für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung gemäß §§ 1908i, 1840 Abs. 2 BGB ist die Vorlage von Online-Kontoauszügen zum Beleg der jeweiligen Kontoverfügungen und Kontostände des Betroffenen im Berichtszeitraum ist ausreichend. Das Gericht kann die Vorlage von Originalkontoauszügen dann verlangen, wenn konkrete und zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt, manipuliert oder gefälscht worden sind.

Zitierung:
LG Hamburg, 26.01.2018, 301 T 28 / 18
Bundesland:
Hamburg
Fundstelle:
unbekannt