Intensiv-Webinar: Rechtliche Grundlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettengesetz – Was Sie bei der Umsetzung der Meldewege beachten sollten
- Inhalte
- Zielgruppe
- Dozenten / Referenten
- Kurzübersicht
- Anmeldung

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten und hierfür geeignete Meldekanäle bereitzustellen.
In diesem Webinar erfahren Sie durch unseren Experten, Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling alles, was Sie rund um das Hinweisgeberschutzgesetz wissen müssen, um Ihrer Verpflichtung rechtssicher nachzukommen.
Hierbei wird Ihnen die Regulatorik anschaulich erläutert und die folgenden Punkte werden praxisnah für Sie erklärt:
- Kurzvorstellung des Gesetzes und des Anwendungsbereichs
- Gegenüberstellung der Meldewege
- Umsetzung im Unternehmen: Von der Entgegennahme des Hinweises über interne Ermittlungen bis zur Rückmeldung an die hinweisgebende Person
- Behandlung anonymer Meldungen
- Umsetzung im Konzern: Braucht jede Tochtergesellschaft ein eigenes Meldesystem?
- Sanktionen
- Blick über den Tellerrand: Allgemeine Compliance-Anforderungen für Hinweisgebersysteme
- Blick über den Tellerrand: Meldesysteme nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Termine
05.06.2023 | 11:00 – 13:00 Uhr |
Zielgruppe
Unternehmen bis 500 Mitarbeiter und Kommunen ab 10.000 Einwohnern
Dozenten / Referenten

Dr. Johannes Dilling
Dilling Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt
Herr Rechtsanwalt Dr. Dilling LL.M. (Köln / Paris 1) ist Maître en Droit und TÜV-zertifizierter Compliance Officer und leitet seit 2013 seine eigene Kanzlei in Köln. Des Weiteren ist er seit 2020 Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität zu Köln. Das Thema Wistleblowing ist einer der Schwerpunkte die Dr. Dilling in seinem Berufsalltag betreut.
Intensiv-Webinar: Rechtliche Grundlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettengesetz – Was Sie bei der Umsetzung der Meldewege beachten sollten
Wann: | 04.06.2023 - 06.06.2023 |
---|---|
Termin | 05.06.2023 |
Dauer: | 2 Stunden |
Was: | Webinar |
Preis: | 129,00 € |

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen sind dazu verpflichtet den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten und hierfür geeignete Meldekanäle bereitzustellen.
In diesem Webinar erfahren Sie durch unseren Experten, Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling alles, was Sie rund um das Hinweisgeberschutzgesetz wissen müssen, um Ihrer Verpflichtung rechtssicher nachzukommen.
Hierbei wird Ihnen die Regulatorik anschaulich erläutert und die folgenden Punkte werden praxisnah für Sie erklärt:
- Kurzvorstellung des Gesetzes und des Anwendungsbereichs
- Gegenüberstellung der Meldewege
- Umsetzung im Unternehmen: Von der Entgegennahme des Hinweises über interne Ermittlungen bis zur Rückmeldung an die hinweisgebende Person
- Behandlung anonymer Meldungen
- Umsetzung im Konzern: Braucht jede Tochtergesellschaft ein eigenes Meldesystem?
- Sanktionen
- Blick über den Tellerrand: Allgemeine Compliance-Anforderungen für Hinweisgebersysteme
- Blick über den Tellerrand: Meldesysteme nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Termine
05.06.2023 | 11:00 – 13:00 Uhr |
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link:
https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/clickmeeting
Allgemeine Hinweise
Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung ClickMeeting. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.