Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – Ein Überblick für den Praktiker

  1. Inhalte
  2. Zielgruppe
  3. Dozenten / Referenten
  4. Kurzübersicht
  5. Anmeldung
Person wählt per Maus ein Online-Seminar aus

Sie recherchieren regelmäßig im Unternehmensregister nach Unternehmensinformationen? Ihr Unternehmen ist zudem offenlegungspflichtig und hat bisher die Rechnungslegungsunterlagen im Bundesanzeiger einzureichen? Dann aufgepasst!

Am 01.08.2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Die umgesetzten Gesetzesänderungen und Anpassungen betreffen nicht nur die Änderung des Offenlegungsmediums, sondern bringen auch immense Veränderungen im Registerwesen mit sich.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist je nach Geschäftsjahresbeginn der Rechnungslegungsunterlagen bzw. Unternehmensberichte nicht mehr ordnungsgemäß und kann zu einer Offenlegungssäumigkeit führen! Seit Inkrafttreten des DiRUG müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden. Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen. Ohne elektronische Identifikation können keine Datenübermittlungen an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden. Auch im Registerwesen ändern sich zu recherchierende Inhalte und damit in Verbindung stehende Gebühren. So sind zum Beispiel Registerbekanntmachungen zukünftig nur noch in Teilen direkt im Handelsregister-Abdruck, aber nicht mehr in einer separaten Bekanntmachung recherchierbar. Der Abruf des Abdrucks ist nun gebührenfrei möglich.
Dank diverser Regelungen im DiRUG können Zeit und Kosten reduziert werden. Eine Falschanwendung kann jedoch auch zu Sanktionen führen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick!
In unserem Grundlagen-Webinar erhalten Sie alle Informationen zum Gesetz im Überblick. Anhand dessen können Sie Ordnungsgeldandrohungen und -verfahren vermeiden und bei Ihrer Recherche von Unternehmensinformationen Ihre Zeit effektiver nutzen sowie Kosten reduzieren.

Jetzt kostenfrei anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Termine

02.06.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
07.07.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
04.08.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
27.10.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
01.12.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Unternehmen, Steuerberater und sonstige Institutionen, die sich mit dem Thema Offenlegung regelmäßig befassen und im Unternehmensregister Informationen recherchieren.

Dozenten / Referenten

Daniela Gleisner

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Frau Daniela Gleisner ist seit 1997 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Sie ist in der Auftragsbearbeitung für inländische und ausländische Einzel- und Konzernabschlüsse sowie für Befreiungen von der Offenlegungspflicht zuständig.

In ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin ist sie mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut. Sie ist Dozentin für Inhouse-Schulungen und doziert über die Eingangsprüfung, d. h. sie übernimmt die Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen in hausinternen Programmen und vermittelt das Wissen rund um das Thema Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen. Frau Daniela Gleisner ist ausgebildete Bürokauffrau.


Stephan Hardenberg

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Herr Stephan Hardenberg ist seit 2020 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt.
Er ist als Auftragsbearbeiter in der Eingangsprüfung von Jahresabschlüssen tätig. Durch seine Tätigkeiten ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut.

Herr Hardenberg ist ausgebildeter Informatiker und hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Filialleiter eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.


Stefanie Gebauer

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Frau Stefanie Gebauer ist seit 2011 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Sie ist als Sachbearbeiterin im Bereich Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte tätig und übernimmt hier u. a. die Auftragsprüfung.

Neben hausinternen Schulungen referiert Frau Gebauer regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung auch für externe Interessierte. Frau Stefanie Gebauer ist ausgebildete Bürokauffrau und hat vor ihrer Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Einkäuferin eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.


Marcel Köhler

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Herr Marcel Köhler ist seit 2009 bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln beschäftigt. Er ist in der Auftragsbearbeitung für inländische und ausländische Einzel- und Konzernabschlüsse sowie für Befreiungen von der Offenlegungspflicht zuständig.

In seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter und Dozent ist er mit den verschiedensten Fragestellungen rund um das Thema Jahresabschlüsse bestens vertraut. Neben hausinternen Schulungen, bspw. zu Eingangs- und Endprüfung sowie dem XMetaL-Editor, referiert Herr Köhler regelmäßig bei verschiedenen Seminaren rund um das Thema Offenlegung.

Herr Marcel Köhler ist ausgebildeter Kaufmann für Bürokommunikation und hat vor seiner Zeit beim Bundesanzeiger Verlag als Filialleiter eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet.


Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) – Ein Überblick für den Praktiker

Termine: 02.06.2023, 07.07.2023, 04.08.2023, 27.10.2023, 01.12.2023
Dauer: 1 Stunde
Was: Webinar
Preis: kostenfrei
Person wählt per Maus ein Online-Seminar aus

Sie recherchieren regelmäßig im Unternehmensregister nach Unternehmensinformationen? Ihr Unternehmen ist zudem offenlegungspflichtig und hat bisher die Rechnungslegungsunterlagen im Bundesanzeiger einzureichen? Dann aufgepasst!

Am 01.08.2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Die umgesetzten Gesetzesänderungen und Anpassungen betreffen nicht nur die Änderung des Offenlegungsmediums, sondern bringen auch immense Veränderungen im Registerwesen mit sich.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Eine Offenlegung im Bundesanzeiger ist je nach Geschäftsjahresbeginn der Rechnungslegungsunterlagen bzw. Unternehmensberichte nicht mehr ordnungsgemäß und kann zu einer Offenlegungssäumigkeit führen! Seit Inkrafttreten des DiRUG müssen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden. Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen. Ohne elektronische Identifikation können keine Datenübermittlungen an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden. Auch im Registerwesen ändern sich zu recherchierende Inhalte und damit in Verbindung stehende Gebühren. So sind zum Beispiel Registerbekanntmachungen zukünftig nur noch in Teilen direkt im Handelsregister-Abdruck, aber nicht mehr in einer separaten Bekanntmachung recherchierbar. Der Abruf des Abdrucks ist nun gebührenfrei möglich.
Dank diverser Regelungen im DiRUG können Zeit und Kosten reduziert werden. Eine Falschanwendung kann jedoch auch zu Sanktionen führen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick!
In unserem Grundlagen-Webinar erhalten Sie alle Informationen zum Gesetz im Überblick. Anhand dessen können Sie Ordnungsgeldandrohungen und -verfahren vermeiden und bei Ihrer Recherche von Unternehmensinformationen Ihre Zeit effektiver nutzen sowie Kosten reduzieren.

Jetzt kostenfrei anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Termine

02.06.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
07.07.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
04.08.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
27.10.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!
01.12.202311:00 – 12:00 Uhr | Für diesen Termin anmelden!

Technische Voraussetzungen

Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgendem Link:
https://bundesanzeiger-verlag.de/veranstaltungen/systemvoraussetzungen/clickmeeting

Allgemeine Hinweise

Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung Clickmeeting. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt. Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige Email-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Email mit einen Link für die Teilnahme am Webinar. Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per E-Mail verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.

Termine: 02.06.2023, 07.07.2023, 04.08.2023, 27.10.2023, 01.12.2023
Dauer: 1 Stunde
Wer: Daniela Gleisner, Stephan Hardenberg, Stefanie Gebauer, Marcel Köhler
Was: Webinar
Preis: kostenfrei

Anmeldung

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