DPAii | Kompaktwissen Corporate Actions

  1. Inhalte
  2. Zielgruppe
  3. Kurzübersicht
  4. Anmeldung

Die Europäische Plattform für Aktionärsidentifikation und -information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Das Gesetz regelt die Umsetzung der europäischen Vorgaben der SRD II EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Nach ARUG II sind börsennotierte Aktiengesellschaften (Emittenten) seit dem 3. September 2020 verpflichtet, die Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung in den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG sowie die Mitteilung der Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 125 AktG entlang der Intermediärskette zu übermitteln (engl. „Corporate Action“). Zudem ermöglicht die DPAii die Weiterleitung von Mitteilungen zu anderen Corporate Actions an Ihre Aktionäre innerhalb des EWR.

In dieser Webinarreihe erhalten Sie das notwendige Kompaktwissen, um Ihrer Verpflichtung als Unternehmen nachzukommen. IR & HV-Dienstleister profitieren ebenfalls von dieser Webinarreihe, indem wir Ihnen aufzeigen, wie Sie bequem und einfach Mitteilungen im Auftrag Ihrer Mandanten in die Intermediärskette weiterleiten können.

In dieser Webinarreihe erfahren Sie:

  • welche Angaben im Rahmen der Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • welche gesetzlichen Fristen und Vorgaben Sie bei der Mitteilung zu Corporate Actions einhalten müssen,
  • welche weiteren Mitteilungen zu Corporate Actions Sie mit der DPAii abbilden können.

Jetzt kostenfrei für unser Webinar anmelden!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Uhrzeit

14:00 – 15:00 Uhr

Dozenten / Referenten

Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH

Zielgruppe

Emittenten und IR & HV-Dienstleister

DPAii | Kompaktwissen Corporate Actions

Termine: 22.03.2023, 26.04.2023, 10.05.2023, 14.06.2023
Dauer: 1 Stunde
Was: Webinar
Preis: kostenfrei

Die Europäische Plattform für Aktionärsidentifikation und -information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Das Gesetz regelt die Umsetzung der europäischen Vorgaben der SRD II EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Nach ARUG II sind börsennotierte Aktiengesellschaften (Emittenten) seit dem 3. September 2020 verpflichtet, die Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung in den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG sowie die Mitteilung der Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 125 AktG entlang der Intermediärskette zu übermitteln (engl. „Corporate Action“). Zudem ermöglicht die DPAii die Weiterleitung von Mitteilungen zu anderen Corporate Actions an Ihre Aktionäre innerhalb des EWR.

In dieser Webinarreihe erhalten Sie das notwendige Kompaktwissen, um Ihrer Verpflichtung als Unternehmen nachzukommen. IR & HV-Dienstleister profitieren ebenfalls von dieser Webinarreihe, indem wir Ihnen aufzeigen, wie Sie bequem und einfach Mitteilungen im Auftrag Ihrer Mandanten in die Intermediärskette weiterleiten können.

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  • welche Angaben im Rahmen der Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • welche gesetzlichen Fristen und Vorgaben Sie bei der Mitteilung zu Corporate Actions einhalten müssen,
  • welche weiteren Mitteilungen zu Corporate Actions Sie mit der DPAii abbilden können.

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Uhrzeit

14:00 – 15:00 Uhr

Dozenten / Referenten

Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH

Technische Voraussetzungen

Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/gototraining

Allgemeine Hinweise

Die Durchführung der Webinare erfolgt über die Anwendung GoToTraining. Voraussetzung der Teilnahme an einem Webinar ist eine vorherige Registrierung über den jeweiligen Registrierungslink. Dieser wird für den jeweiligen Termin angezeigt oder per Einladungsemail versandt.
Während der Registrierung muss der Teilnehmer den Vor- und Zuname sowie eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einen Link für die Teilnahme am Webinar.
Die während der Registrierung eingegebenen Daten werden ausschließlich für den Versand des Teilnahmelinks per Email verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Anmeldung ist nicht möglich, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Anmeldung geschlossen wurde.

Termine: 22.03.2023, 26.04.2023, 10.05.2023, 14.06.2023
Dauer: 1 Stunde
Was: Webinar
Preis: kostenfrei

Anmeldung

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