DPAii | Kompaktwissen Corporate Actions
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Die Europäische Plattform für Aktionärsidentifikation und -information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Das Gesetz regelt die Umsetzung der europäischen Vorgaben der SRD II EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Nach ARUG II sind börsennotierte Aktiengesellschaften (Emittenten) seit dem 3. September 2020 verpflichtet, die Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung in den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG sowie die Mitteilung der Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 125 AktG entlang der Intermediärskette zu übermitteln (engl. „Corporate Action“). Zudem ermöglicht die DPAii die Weiterleitung von Mitteilungen zu anderen Corporate Actions an Ihre Aktionäre innerhalb des EWR.
In dieser Webinarreihe erhalten Sie das notwendige Kompaktwissen, um Ihrer Verpflichtung als Unternehmen nachzukommen. IR & HV-Dienstleister profitieren ebenfalls von dieser Webinarreihe, indem wir Ihnen aufzeigen, wie Sie bequem und einfach Mitteilungen im Auftrag Ihrer Mandanten in die Intermediärskette weiterleiten können.
In dieser Webinarreihe erfahren Sie:
- welche Angaben im Rahmen der Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung gesetzlich vorgeschrieben sind,
- welche gesetzlichen Fristen und Vorgaben Sie bei der Mitteilung zu Corporate Actions einhalten müssen,
- welche weiteren Mitteilungen zu Corporate Actions Sie mit der DPAii abbilden können.
Jetzt kostenfrei für unser Webinar anmelden!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Uhrzeit
14:00 – 15:00 Uhr
Dozenten / Referenten
Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Zielgruppe
Emittenten und IR & HV-Dienstleister
DPAii | Kompaktwissen Corporate Actions
Termine: | 22.03.2023, 26.04.2023, 10.05.2023, 14.06.2023 |
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Dauer: | 1 Stunde |
Was: | Webinar |
Preis: | kostenfrei |

Die Europäische Plattform für Aktionärsidentifikation und -information (DPAii) beruft sich auf die gesetzliche Grundlage nach ARUG II, Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie. Das Gesetz regelt die Umsetzung der europäischen Vorgaben der SRD II EU-Richtlinie in deutsches Recht.
Nach ARUG II sind börsennotierte Aktiengesellschaften (Emittenten) seit dem 3. September 2020 verpflichtet, die Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung in den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt nach § 121 Abs. 4 AktG sowie die Mitteilung der Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 125 AktG entlang der Intermediärskette zu übermitteln (engl. „Corporate Action“). Zudem ermöglicht die DPAii die Weiterleitung von Mitteilungen zu anderen Corporate Actions an Ihre Aktionäre innerhalb des EWR.
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Uhrzeit
14:00 – 15:00 Uhr
Dozenten / Referenten
Fabian Puls, Bundesanzeiger Verlag GmbH
Technische Voraussetzungen
Die (Mindest-)Software- und Hardwareanforderungen, die zur Teilnahme an unseren Webinaren notwendig sind, finden Sie unter folgenden Link: https://veranstaltungen.bundesanzeiger-verlag.de/systemvoraussetzungen/gototraining
Allgemeine Hinweise
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