Leasing oder Kauf?
Sachverständigenwesen
Größere Anschaffungen in Praxen leasen oder kaufen?
Die schnelle technologische Entwicklung stellt heute jeden Kfz-Sachverständigen bei anstehenden Investitionsentscheidungen vor die Frage, ob er das betreffende Wirtschaftsgut leasen oder kaufen soll. Leasing bedeutet, dass dem Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird und er dafür als Gegenleistung eine monatlich gleichbleibende Leasing-Rate zu entrichten hat. Insoweit besteht also kein Unterschied zur normalen Miete. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird der Leasing-Gegenstand zurückgegeben, zum Restwert gekauft oder zu neuen Vertragsbedingungen über die Höhe der Leasing-Rate weitergeleast. Die Finanzverwaltung unterscheidet deshalb auch zwischen folgenden Vertragstypen (Mobilien- Leasing-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen):
- Leasing-Verträge ohne Kaufoption oder Verlängerungsoption,
- Leasing-Verträge mit Kaufoption,
- Leasing-Verträge mit Mietverlängerungsoption.