05.02.2019
Vorschlag zum Ausbau der Verbraucherschlichtung

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Mit einem Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen" will das BMJV die europarechtliche Pflicht zu einer flächendeckenden Infrastruktur von Schlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten nachkommen. Hierzu soll die Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) ab dem 01.01.2020 auf den Bund übergehen. Verbraucher und Fluggäste, die sich nach Erhebung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in das Klageregister eintragen lassen, sollen künftig nicht mehr parallel ein Schlichtungsverfahren über denselben Anspruch führen dürfen. Schließlich soll dem Bundesamt für Justiz künftig die Aufgabe zur Beratung der Verbraucher und Unternehmer auch bei ausschließlich innerstaatlichen Streitigkeiten zugewiesen werden, soweit die Beschwerde über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingereicht wurde.




