21.04.2017
Zum Beschwerderecht des Verfahrenspflegers
BGH, Beschluss vom 22. März 2017 – XII ZB 460/16
Das dem Verfahrenspfleger nach § 335 Abs. 2 FamFG eingeräumte Beschwerderecht umfasst nicht die Antragsbefugnis nach § 62 FamFG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 XII ZB 389/11, Btrax 2012, 116).
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