15.11.2018
Keine erneute Betreuerauswahl im Aufhebungsverfahren bei unveränderten Umständen
BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 – XII ZB 313/18
Ergeben sich in einem Verfahren auf Aufhebung der Betreuung keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Veränderung der der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, so erfordert das Aufhebungsverfahren keine erneute Betreuerauswahl nach den Maßstäben des § 1897 BGB.





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