04.04.2018
Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich Anfang März dieses Jahres mit einer kleinen Anfrage zum Thema Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen an die Bundesregierung gewandt.
Hintergrund der kleinen Anfrage sind vor allem die laut Bundespsychotherapeutenkammer langen Wartezeiten für eine ambulante Psychotherapie, die im Schnitt bei etwa sechs Monaten liege, im Ruhrgebiet sogar eher bei acht Monaten.
Ein Teil der Fragen bezieht sich daher auf die Arbeit der Terminservicestellen. Die Terminservicestellen vermitteln Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung einen Termin bei einem Facharzt oder bei einem Psychotherapeuten.
In den Quartalen 2 bis 4 des vergangenen Jahres wurden knapp 68.000 Vermittlungswünsche zu einen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an die Terminservicestellen herangetragen. Bei diesen Fällen konnte in 86 bis 89 Prozent der Fälle eine fristgerechte Vermittlung herbeigeführt werden. In keinem Fall fand der vermittele Termin in einem Krankenhaus statt, sondern im ambulanten Bereich.
Seit April 2017 existieren mit den psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen neu geschaffene Angebote in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen.
Die Verfasser der Anfrage befürchten, dass durch die zusätzlichen Angebote weniger Kapazitäten für die Durchführung von Richtlinienpsychotherapien zur Verfügung stehen und sich Engpässe in der Versorgung noch verschärft haben.
Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die begleitende Evaluierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/1066)
Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/1347)




