
Beauftragte und Verantwortlichkeiten im Zoll- und Exportkontrollrecht
Auszug aus dem Praxishandbuch Export- und Zollmanagement
Zoll- und Exportkontrollabläufe im Unternehmen müssen intern sowie extern effektiv und gegenüber der Verwaltung, wenn möglich, transparent organisiert und strukturiert sein. Dabei gilt es zudem, Verantwortlichkeiten zu definieren und bestimmte gesetzlich geforderte Funktionsträger zu installieren. Seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass Mitarbeiter aus Abteilungen, die bislang selten oder kaum mit der zoll- und exportkontrollrelevanten Abwicklung grenzüberschreitender Warenverkehre konfrontiert worden sind, ins kalte Wasser geworfen und zum „Zollbeauftragten“ oder „Zollverantwortlichen“ ernannt werden – ohne dass diese speziellen Verantwortlichkeiten in zollrechtlichen Bestimmungen als solche genannt oder von der Zollverwaltung explizit gefordert würden. Insofern stellt sich die Frage, was sich genau hinter einer solchen Verantwortlichkeit verbirgt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Neben dem sog. Zollbeauftragten gibt es weitere „Figuren“, die aus zoll- und exportkontrollrelevanten Gesichtspunkten von Bedeutung sind und im Folgenden dargestellt werden sollen.
Eine besondere Herausforderung besteht in diesem Zusammenhang darin, dass es in der Wirtschaft kein originäres Studium oder eine grundständige Ausbildung gibt, die zum/zur „Zollkaufmann/-frau“ oder „Exportkaufmann/-frau“ führt, dem/der sämtliches hierzu relevantes Wissen mehrjährig vermittelt wurde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die maßgeblich zoll- und exportkontrollrechtsrelevante Tätigkeiten im Unternehmen ausüben sowie wichtige Funktionen sind:
Zollbeauftragter, Zollverantwortlicher und Zollermächtigter
Gesamtverantwortlicher Zoll und Ermächtigter Ausführer
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Verantwortlichkeiten beim vereinfachten Anmeldeverfahren
Verantwortlichkeiten im Versandverfahren
Verantwortlichkeiten im Ausfuhrverfahren und in der Exportkontrolle