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Aktuelle Entscheidungen aus Veris

EuGH, Urteil vom 08.05.2013, C - 197 / 11 und C - 203 / 11
„Grundfreiheiten – Beschränkung – Rechtfertigung – Staatliche Beihilfen – Begriff des öffentlichen Bauauftrags – In bestimmten Gemeinden belegene Grundstücke und Bauten – Regionale Regelung, die deren Übertragung vom Bestehen einer ‚ausreichenden Bindung‘ des potenziellen Käufers oder Mieters zu der Zielgemeinde abhängig macht – Soziale Auflage für die Bauherren und Parzellierer – Steuerliche Anreize und Subventionsmechanismen“
VK Hamburg, Beschluss vom 25.04.2013, VgK FB 2 / 13
Es ist zulässig, dass ein Auftraggeber das Verhalten eines Bieters bei der Ausführung eines anderen Auftrages zu dessen Lasten negativ bei seiner Prognose-Entscheidung berücksichtigt, wenn es die Besorgnis rechtfertigt, dass eine reibungslose Durchführung des Auftrags nicht erwartet werden kann.
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2013, 2 VK LSA 43 / 12
- keine Rügeobliegenheit hinsichtlich der Uneindeutigkeit der Vergabeunterlagen - mehrdeutige Leistungsbeschreibung - Wiederholung des Vergabeverfahrens ab Erstellung der Vergabeunterlagen Die Antragstellerin hat sich in ihrem Rügeschreiben nicht gegen eine Uneindeutigkeit der Vergabeunterlagen gewandt. Dies machte sie vielmehr erst später hilfsweise zum Gegenstand ihres Nachprüfungsantrages. Das Vorliegen dieses Vergabeverstoßes musste sich ihr vor dem Auslaufen der Angebotsfrist jedoch nicht aufdrängen und war nicht i.S. des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB erkennbar. Die Antragstellerin war damit nicht gehalten, dies zu rügen. Die Antragsgegnerinnen haben gegen das Gebot des § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A verstoßen, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung zu erstellen. Vielmehr war diese objektiv betrachtet mehrdeutig. Aufgrund der unklaren Vorgaben der Antragsgegnerin zu 1) waren die Angebote somit nicht miteinander vergleichbar und damit einer wettbewerbskonformen Wertung nicht zugänglich. Sofern der Auftraggeber die ausgeschriebenen Leistungen weiterhin vergeben will, ist das Vergabeverfahren ab dem Stadium zu wiederholen, in dem es fehlerhaft ist. Dies ist vorliegend die Erstellung der Vergabeunterlagen. Zur Beseitigung einer Rechtsverletzung ordnet die Vergabekammer daher gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GWB an, dass das Vergabeverfahren in diesen Stand zurückzuversetzen ist.
VK Köln, Beschluss vom 19.04.2013, VK VOL 14 / 2013
Erledigung nach Abhilfeentscheidung; Kostentragung durch die Antragsgegnerin.
VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013, Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 07 - 03 / 13
1. Das Signaturgesetz trifft prinzipiell nur Regelungen zu qualifizierten Signaturen im Sinne des § 2 Nr. 3 SigG, insbesondere ist gesetzlich nicht geregelt ist, nach welchem Modell bei der Prüfung einer nur fortgeschrittenen Signatur vorzugehen ist. 2. Von der üblichen, aber gesetzlich nicht verankerten Prüfung nur fortgeschrittener Signaturen nach dem sog. Schalenmodell sind vor dem Hintergrund der schwerwiegende Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses des Bieters bei einer ungültigen Signatur gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 b) i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A im Einzelfall Ausnahmen möglich. Eine ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse der Signaturprüfsoftware ist nicht angebracht.
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Verg 02 / 13
1. Es ist vom Bieter nicht zu rügen, dass der Bruder des Geschäftsführers als Preisrichter benannt ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen durch Rüge zu vermeidenden potentiellen Rechtsnachteil. 2. Es führt nicht zum Ausschluss eines Bieters, wenn der Bruder des Geschäftsführers Preisrichter ist und dieser Fehler nicht gerügt wurde. Es handelt sich nicht um einen schwerwiegenden und von Amts wegen zu berücksichtigenden Vergaberechtsfehler. 3. Bei der Frage, wer „Angehöriger“ im Sinne des § 16 VgV, § 16 VOF ist, muss bei juristischen Personen auf die Verwandtschaft mit Geschäftsführern oder sonstigen Vertretern oder Bevollmächtigten abgestellt werden. 4. Liegt ein Verwandtschaftsverhältnis i.S.d. § 16 VOF vor, ist dem betroffenen Teilnehmer oder Bieter der Nachweis zu ermöglichen, dass sich die Fallkonstellation nicht auf den Wettbewerb ausgewirkt hat.
OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Verg 03 / 13
1. Der Umstand, dass die Absicht der Vergabe des Auftrages nicht europaweit, sondern nur national ausgeschrieben wurde, hat den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt. 2. Die vom Auftraggeber vorgegebene Mindestbedingung, dass ein Entstörungsdienst spätestens 30 Minuten nach der Störmeldung vor Ort sein muss, ist sachlich gerechtfertigt und wettbewerbsrechtlich zulässig. 3. Ein Bieter ist nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Auftraggeber zwar nicht die Kriterien für die Auswahl der zur Angebotslegung aufzufordernden Bieter veröffentlicht, der Bieter aber die Mindestbedingungen nicht erfüllt.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013, VII - Verg 50 / 12
1. Die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung ist ein der unbeschränkten Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen unterliegender unbestimmter Rechtsbegriff. Das heißt, dass lediglich subjektive Vorstellungen der Bieter von Inhalt und Umfang der Eindeutigkeit und Vollständigkeit nicht maßgebend sind. 2. Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung diejenigen Daten und Fakten bekanntzugeben, über die er liquide verfügt oder die er sich - gemessen an den Grundsätzen der Zumutbarkeit mit der Ausschrei-bung adäquaten Mitteln, in der für das Vergabeverfahren zur Verfügung stehenden vergleichsweise kurzen Zeit und mit den dafür in der Regel nur begrenzt verfügbaren administrativen Ressourcen beschaffen kann. 3. Der Grundsatz, dass die Angebote vergleichbar sein müssen, bezieht sich auf den Inhalt der Angebote sowie darauf, dass die Angebote zu demselben und klar definierten Leistungsgegenstand abgegeben worden sind. Dass die Angebote und die Preise mit Rücksicht auf die zu erwartenden Leistungsmengen (Mehrungen oder Minderungen) ver-schieden hohe Risikozuschläge beinhalten können, macht sie nicht unver-gleichbar 4. Bei zu erwartenden Mengenschwankungen besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Mengenrisiken zu seinen Lasten übernimmt oder Bieterinteressen in der Weise bedient, indem er eine Methode vorgibt, nach der die Angebotspreise möglichst risikolos kalkuliert werden können. 5. Zur Vereinbarkeit von kommunalen Erfassungssystemen mit solchen sog. Systembetreiber nach § 6 VerpackV.
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2013, 1 VK 08 / 13
1. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass Bonitätsbewertungen einer Wirtschaftsauskunftsdatei nicht ungeprüft und ohne jede Korrekturmöglichkeit zur Grundlage der Eignungsbewertung werden. Dass Auftraggeber sich auf eine von anderen Stellen durchgeführte Eignungsprüfung beschränken, ist ausdrücklich nur im Rahmen der Präqualifikation vorgesehen. 2. Die selbständige Möglichkeit zur Einholung von Auskünften einer Wirtschaftsauskunftsdatei als ständige Vergabepraxis ist allen Bietern im Vergabeverfahren transparent zu machen. 3. Ein sehr schwacher Bonitätsindex führt nicht automatisch oder mit lediglich pauschalen Schlussfolgerungen zur Verneinung der Eignung im Sinne des § 19 Abs. 5 EG VOL/A.
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.04.2013, 21 . VK - 3194 - 12 / 13
Gem. § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung der Auftragswert von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist bei wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen über Liefer - oder Dienstleistungen der Auftragswert auf der Grundlage des tatsächlichen Gesamtwertes entsprechender aufeinander folgender Aufträge aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr zu schätzen; dabei sind voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten möglichst zu berücksichtigen, die während der zwölf Monate zu erwarten sind, die auf den ursprünglichen Auftrag folgen.
VK Bund, Beschluss vom 05.04.2013, VK 3 - 14 / 13
1. Bieter sind auch dann noch an ihre Angebote gebunden, wenn sie nach Ablauf der ursprünglichen Bindefrist einer Verlängerung zustimmen. 2. Auftraggeber dürfen gravierende Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften auch dann zu Ungunsten von Bietern berücksichtigen, wenn sie deren Einhaltung nicht in der Vergabebekanntmachung gefordert haben.
OLG München, Beschluss vom 04.04.2013, Verg 4 / 13
1. In Anbetracht des gesamten Volumens von ca. 1 Mio. Euro und den unverändert gebliebenen, zahlreichen Positionen des Leistungsverzeichnisses, ist die vom Auftraggeber aufgrund angenommener Mittelpreise errechnete Preisdifferenz für zwei zu ändernde Positionen von 44.000 Euro von untergeordneter Bedeutung, die keinesfalls zu einer Aufhebung der Ausschreibung zwingt. 2. Die Unwirksamkeit einer Aufhebung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in welchen die Aufhebung nur zum Schein erfolgt oder nur dem Zweck dient, einen Bieter zu diskriminieren. 3. Mit der Aufhebung der Aufhebungsentscheidung verstößt der Senat nicht gegen die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Auftraggebers und postuliert auch keinen Kontrahierungszwang. 4. Es unterfällt der Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, auf welche Weise er ein Vergabeverfahren vergaberechtskonform und ohne Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften ohne Erteilung eines Zuschlages zum Abschluss bringt. 5. Es ist keine unlautere, zur Unzuverlässigkeit des Bieters führende Verhaltensweise, erkannte Fehler im Leistungsverzeichnis durch das Anbieten von niedrigen Einheitspreisen auszunutzen.
VK Köln, Beschluss vom 28.03.2013, VK VOL 30 / 2012
Eine Vergabestelle ist im Regelfall nicht gehalten, den Angebotspreis eines Bieters, dessen Angebot in preislicher Hinsicht Rang 3 belegt, auf Auskömmlichkeit des Preises zu prüfen.
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2013, 1 VK 05 / 13
1. Die Vergabestelle legt im Rahmen ihres Ermessens die technischen Anforderungen fest, da sie allein die Verantwortung für die Ausstattung und den Schutz der späteren Nutzer trägt. Dieses Ermessen beinhaltet sowohl die äußere Gestalt als auch die Qualität. 2. Die Vergabestelle muss allerdings wegen drohender Ermessensüberschreitung vermeiden, durch zu spezifische technische Vorgaben das Gebot der produktneutralen Ausschreibung zu verletzen.
VK Köln, Beschluss vom 26.03.2013, VK VOF 6 / 2013
Ein Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge ist unzulässig.
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013, VK 04 / 13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs „unverzüglich“ ist nicht zu kleinlich zu verfahren. 2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein. 3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. 4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013, 2 Verg 1 / 13
1. Bei der Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Auftraggebers ist insbesondere auch der Gedanke der prozessualen Waffengleichheit mit einem anwaltlich vertretenen Antragsteller angemessen zu berücksichtigen. 2. Es lag aus objektiver Sicht keine Situation vor, in der ausnahmsweise lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war, zumal der Antragsteller die Hilfe eines nicht nur auf Vergaberecht spezialisierten, sondern auch auf vergleichbare Ausschreibungen fokussierten Anwaltes in Anspruch genommen hat und in der Vergangenheit derartige Nachprüfungsverfahren regelmäßig langwierig waren.
OLG München, Beschluss vom 20.03.2013, Verg 5 / 13
1. § 20 Abs. 3 VOF ist nicht nur Anspruchsgrundlage für einen entsprechenden Honoraranspruch des Bieters, sondern beinhaltet auch eine verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Vergabeverfahrens, deren Einhaltung der Bieter zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens machen kann. 2. Ein Verstoß gegen § 20 Abs. 3 VOF gibt für sich genommen keine Handhabe für einen rechtswahrenden Ausstieg des Bieters aus dem Vergabeverfahren ab.
VK Köln, Beschluss vom 18.03.2013, VK VOB 10 / 2013
Abhilfeentscheidung nach Vergleich zwischen den Beteiligten.
VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013, VK 02 / 13
Nicht bestandskräftig

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