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Die Geschichte des Bundesanzeiger Verlages beginnt 1949 mit der Wiederaufnahme eines geordneten Bekanntmachungs- und Verkündungswesens im Nachkriegsdeutschland. Mit den Publikationen „Bundesanzeiger“ und „Bundesgesetzblatt“ ist der Verlag bis heute für die Veröffentlichung von gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich.
Als Partner der Gesetzgebung trägt der Verlag mit diesen Angeboten nach wie vor seiner hoheitlichen Aufgabe der Verkündung und Verbreitung amtlicher Inhalte Rechnung.
Wir laden Sie ein, sich auf www.betrifft-gesetze.de einen Überblick über unsere Print- und Online-Produkte zur Gesetzgebung zu verschaffen.
Auf den folgenden Seiten stellen wir unser Angebot für Nutzer wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsunternehmen, Verbände aber auch Privatleute vor – um nur einige unserer Zielgruppen zu nennen.
Auf Ihre Anregungen, Ideen und Ihre Kritik zu dieser Seite freuen wir uns! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!




