Allgemeine Informationen

Was sind Parlamentsdrucksachen?

Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.

Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 16/1234. In einer in der Regel vierjährigen Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb mehr als 10.000 Drucksachen – viele von geringem Umfang, einige wie der jährliche Haushaltsplan mit mehr als 3000 Seiten.

Alle dem Bundesrat vorgelegten Beratungsgegenstände werden in Drucksachen niedergelegt. Grunddrucksachen, die den Gang einer Beratung einleiten, werden mit einer fortlaufenden Nummer und einer zweistelligen Jahresangabe bezeichnet, zum Beispiel 100/03.

Wer arbeitet mit den Abonnements der Parlamentsdrucksachen?

Wirtschaftsunternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte und Verbände, aber auch Privatleute nutzen die Aboservices des Bundesanzeiger Verlages, um sich zu informieren und die laufenden Änderungen und Begründungen von Gesetzesinhalten in ihre tägliche Arbeit einfließen zu lassen. 

Welchen Vorteil bieten die Abonnements der Parlamentsdrucksachen?

Bis ein Gesetz oder eine Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig wird, ist es oft ein langer und schwieriger Weg. Zahlreiche Änderungen und  Anträge, Diskussionen und Debatten bilden den Werdegang eines Gesetzes oder einer Verordnung. 

Diese Fachinformationen liefern die Infodienste des Bundesanzeiger Verlages aus Bundestag und Bundesrat regelmäßig und zuverlässig und dokumentieren so jedes aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Rechtverbindlichkeit im Parlamentsgeschehen bietet nur der Bundesanzeiger Verlag.

 

Papier- und eDrucksachen-Abonnement

Wie funktionieren die Aktualitätendienste?

Die täglich neu veröffentlichten Parlamentsdrucksachen werden entweder komplett versendet oder gefiltert und in bestimmte Fachgebiete eingeordnet. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt entsprechend dem gewählten Dokumentenformat (Papier, PDF-Datei) per Post oder E-Mail. 

Die per E-Mail erhaltenen Drucksachen und Bundesgesetzblätter können direkt heruntergeladen, ausgedruckt und abgespeichert werden.

Was ist in den Lieferungen enthalten?

Parlamentsdrucksachen von Bundestag und Bundesrat:

Protokolle über Plenarsitzungen 
Gesetzesanträge 
Gesetzentwürfe von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 
Stellungnahmen des Bundesrates 
Verordnungen 
Unterrichtungen 
Empfehlungen und Beschlüsse 
Fragestunden 
Parlamentarische Anfragen und Antworten 
Berichte aufgrund gesetzlicher Vorgaben 

Bundesgesetzblatt Teil I und II

 

Sonstige Hinweise

Technische Voraussetzungen für das eDrucksachen-Abonnement

Zur Nutzung Ihres eDrucksachen-Abonnements und zum Anzeigen der PDF-Dokumente benötigten Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

Wie dürfen die erhaltenen Daten weiterverwendet werden?

Das eDrucksachen-Abonnement umfasst die Zusendung von Rechercheergebnissen bestimmter Themenbereiche. Die Dokumente können heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden. 

An der äußeren Form der Zusendung macht der Bundesanzeiger Verlag urheberrechtliche Ansprüche geltend. Die kommerzielle Weiterverwendung oder externe Weiterleitung der Abonnementslieferungen ist untersagt. Für die Zusendung an mehrere Empfänger innerhalb eines Unternehmens bietet der Verlag Mehrfach-Lizenzen an. Informationen hierzu geben die auf den Produktseiten genannten Ansprechpartner.

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