Zum 1. April 2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet

Das kürzlich verabschiedete „Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung“ 
(BGBl. 2011 I 3044) schreibt vor, dass alle bisher noch im gedruckten Bundesanzeiger vorgenommenen Veröffentlichungen künftig elektronisch im Bundesanzeiger zu publizieren sind. Damit wird die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers zum 31.3.2012 endgültig eingestellt.

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, das ist der 1. April 2012, wird der elektronische Bundesanzeiger einheitlich für alle bisher schon dort elektronisch publizierten Informationen und die derzeit noch in Print vorgenommenen Veröffentlichungen unter dem Namen „Bundesanzeiger“ weitergeführt. 

Durch die Umstellung vom gedruckten auf den elektronischen Bundesanzeiger werden alle ab dem 1.4. erscheinenden bisher im gedruckten Bundesanzeiger veröffentlichten Verkündungen, Bekanntmachungen, Hinweise, Ausschreibungen und sonstigen Veröffentlichungen kostenlos im Internet unter der  Adresse www. bundesanzeiger.de abrufbar sein.

Dies gilt grundsätzlich auch für die bisher wegen ihres großen Umfangs als Beilagen zum Bundesanzeiger veröffentlichten Verordnungen und Bekanntmachungen. 

Wir werden ab April unter der Adresse www.bundesanzeiger.de einen kostenlosen Newsletter anbieten, der über neu erschienene Veröffentlichungen informiert.